AGB Messfeld GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen der Messfeld GmbH.

1. Allgemeines
1.1. Soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen sind, gelten ausschließlich unsere AGB´s. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung des Auftrages durch uns.
1.2. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferbedingungen wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt.
1.3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise einzuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebote, Bestellungen
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Soweit dieser Schriftverkehr EDV-systemgebunden ohne Unterschrift erfolgt, genügt dies dem Schriftformerfordernis.
2.2. Erfolgt aufgrund zeitlicher Relevanz keine unmittelbare Auftragsbestätigung, so kommt ein Vertragsverhältnis auch zustande, wenn mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen wird (z.B. Vorbereitungen für eine Messung, Durchführung einer Messung vor Ort etc.).
2.3. Bei Sonderleistungen behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor.

3. Technische Hilfestellung des Bestellers
Der Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zur:
3.1. Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte in der für die Unterstützung der Serviceleistung erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit; die Hilfskräfte haben die Weisungen unseres Technikers zu befolgen. Eine Haftung für die Hilfskräfte wird von uns nicht übernommen.
3.2. Durchführung aller Vorbereitungs-, Sicherungs- und Gerüstarbeiten einschließlich der Beschaffung der notwendigen Materialien.
3.3. Bereitstellung der erforderlichen funktionstüchtigen Vorrichtungen, Werk- und Hebezeuge sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe.
3.4. Bereitstellung von Strom, Beleuchtung, Betriebskraft, Pressluft, Wasser einschließlich der erforderlichen betrieblichen Anschlüsse.
3.5. Sofern notwendig, Bereitstellung notwendiger trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Messequipments und Werkzeugs unseres Technikers.
3.6. Bereitstellung der Materialien und Vornahmen aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des Liefergegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.
3.7. Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass unsere Leistungen unverzüglich nach Ankunft unseres Technikers begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen durch uns erforderlich sind, stellen wir diese gern dem Besteller rechtzeitig zur Verfügung.
3.8. Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt.

4. Ersatzleistung des Bestellers
Werden ohne unser Verschulden die von uns gestellten Messinstrumente, Vorrichtungen oder Werkzeuge am Einsatzplatz beschädigt oder geraten sie ohne unser Verschulden in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, bleiben außer Betracht.

5. Preisstellung und Versand
5.1. Unserer Leistungen werden gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste bzw. unserer jeweils gültigen Servicebedingungen verrechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis oder eine Sonderregelung vereinbart ist.
5.2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
5.3. Wird gegen unsere Rechnung binnen 4 Wochen kein begründeter Einspruch erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
5.4. Unsere Preise beinhalten, wenn nicht gesondert ausgewiesen, keine Transportkosten, Kosten für Montage, Inbetriebnahme oder ähnliches. Diese werden getrennt vereinbart und nach Aufwand verrechnet.
5.5. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Zahlungsmodalität
6.1. Soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung geregelt ist, erfolgt die Zahlung in Euro durch ein vor der Lieferung zu erstellendes, unwiderrufliches Akkreditiv, das auch Teillieferungen erlaubt. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des Bestellers.
6.2. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen.
6.3. Sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten werden direkt verrechnet.
6.4. Der Besteller ist zur Zurückhaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.5. Soweit Forderungen gestundet sind, werden sie sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug kommt oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage oder finanziellen Situation bekannt wird.

7. Sicherheitsleistung
Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht ein oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten für unsere Forderungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, falls keine Sicherheiten gegeben werden.

8. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber uns, uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts am Liefergegenstand treffen. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor.

9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 12 Monate ab Lieferung/Leistung.
9.2. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
9.3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir von ihm mit – oder im Zusammenhang mit – dem Auftrag erhaltene personenbezogene Daten zur Be-/Verarbeitung und Auswertung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichern.

11. Rechtsstand
11.1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
11.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündigungen sowie Urkundenprozesse.
11.3. Wir sind auch berechtigt, den Besteller bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.

12. Urheberrechte
Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Messfeld.

13. Änderungen der AGB`s
Die aktuelle Fassung der AGB`s ist auf der Webseite von Messfeld abrufbar und wird auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse bindend. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtungen werden seitens des Käufers toleriert.